Zielgruppe
- Die Garantieverlängerung der Volkswagen
Versicherung AG kann von Finanzierungs- sowie Barkunden (jeweils
private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie Großkunden) abgeschlossen
werden. Sonderabnehmer sind teilweise ausgeschlossen (siehe auch
„Nicht versicherbare Risiken“).
Versicherungsumfang
- Die Leistungen der Garantieverlängerung für
Neufahrzeuge bis zu einem Alter von
24 Monaten entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie.
- keine Selbstbeteiligung – volle
Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
- maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000
km
- In den weiteren Vertragsverlängerungen
gelten die umfangreichen Leistungen der Funktionsgarantie, in der
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile abgesichert sind.
Erstmaliger Versicherungsabschluss
- Der erstmalige Abschluss der
Garantieverlängerung für Neuwagen ist bis zu einem Zeitpunkt von 24
Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich.
- Wird die Garantieverlängerung nicht
zeitgleich mit der Auslieferung des Fahrzeugs beantragt, ist die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle
nachzuweisen.
Vertragsdauer / Verlängerung / Kündigung
- Die Garantie beginnt mit dem Ablauf einer
Frist von zwei Jahren seit der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die
durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten
Gewährleistung.
- Zeitraum der Garantie wahlweise 1, 2 oder 3
Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
- Anschließend verlängert sich der Vertrag
jeweils um ein Jahr im Umfang der Funktionsgarantie, wenn dieser nicht
spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Versicherungsbeitrag
- Die Beiträge der Garantieverlängerung
staffeln sich nach Garantieverlängerungsdauer,
Fahrzeugmodell, kw-Leistung und Fahrleistung.
- Bei Abschluss direkt bei Neuwagenkauf 15 %
Frühbucherrabatt auf den Einmalbeitrag
- Im Rahmen von Vorteilspaketen (wie
PrämieLight Plus und KaskoPlus): monatliche Beiträge ohne
Ratenzahlungszuschlag
Wartungsnachweis / Leistungsvoraussetzung /
Selbstbehalt
- Voraussetzung für Leistungen aus der
Garantieverlängerung ist der Nachweis über die Durchführung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und
Pflegearbeiten.
- Innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit und
der vereinbarten Gesamtfahrleistung
(maximal 200.000 km) werden die Lohn- und Materialkosten zu 100 %
bezahlt.
- In den weiteren Vertragsverlängerungen fällt
ab einer Fahrleistung von 100.000 km eine fixe Selbstbeteiligung in
Höhe von 150,- Euro an. Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter
über 10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro je
Versicherungsjahr limitiert.
Nicht versicherbare Risiken
- Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die
während der Garantiedauer
– zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig
vermietet werden.
– als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt
werden.
– auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.
– durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung
eine erhöhte Motorleistung
oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chip Tuning).
sowie
– Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab
Erstzulassung unterliegen.
– Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig
leistungsgesteigerten Aggregaten.
Argumente, die überzeugen
- Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch
nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie – mit deren vollem
Leistungsumfang
- bei Vorteilspaketen (wie PrämieLight Plus
und KaskoPlus): bequeme monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag
- 15 % Frühbucherrabatt bei Einmalprämie
- Nicht nur Neuwagenkunden, auch
Fahrzeugbesitzer können sich gegen unerwartete Reparaturen absichern
(maximal bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten).
- Bessere Verkaufschancen, da die
Garantieverlängerung auf den neuen Halter übergeht
(nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)
- attraktive Beiträge je nach
Eintrittszeitpunkt, Fahrzeugmodell, kW-Leistung und vereinbarter
Fahrleistung
Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils
gültigen Bedingungen für die Garantieverlängerung der Volkswagen
Versicherung AG. |