Zurück...
  Passt genau - der neue Kfz-Versicherungstarif
   
 
 
Finanzieren und Versichern in einem - wir möchten, dass Sie garantiert sorgenfrei unterwegs sind. Die PrämieLight Plus verbindet für Sie alle Vorteile des AutoCredit mit einer überzeugenden Kfz-Versicherung, einer Garantieversicherung und der RestschuldversicherungPlus.

Natürlich können Sie die PrämieLight Plus auch auf Basis unserer Leasingangebote kombinieren. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Mit dem Vorteilspaket der PrämieLight Plus erhalten Sie alles aus einer Hand ebenso günstig wie einfach. Überzeugen Sie sich:

Die Vorteile des AutoCredit ...

  • besonders niedrige monatliche Raten aufgrund der höheren Schlussrate
  • Laufzeit zwischen 12 und 54 Monaten
  • drei Alternativen zur Ablösung der Schlussrate:
    1. Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Auto einfach zurück und suchen sich ein neues aus
    2. Anschlussfinanzierung der Schlussrate: Sie fahren und finanzieren das Auto weiter
    3. Ablösung der Schlussrate: Sie begleichen die Schlussrate und werden damit Eigentümer des Fahrzeugs

... kombiniert mit unseren innovativen Versicherungsleistungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung und Schutzbriefleistungen
  • Vollkaskoversicherung mit 300,- Euro Selbstbeteiligung
  • Teilkaskoversicherung mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
  • gleich bleibender Versicherungsbeitrag für die Dauer des Vertrages
  • keine Beitragsanpassung im Schadenfall
  • Anschlußgarantieversicherung mit max 250,- EUR Selbstbehalt gegen unerwartete Reparaturen während der gesamten Vertragslaufzeit
  • RestschuldversicherungPlus als unbürokratische schnelle Absicherung für Sie und Ihre Familie nach 6 Wochen im Fall von bspw. Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingter Umschulung oder Tod
  • AuslandSchadenschutz in Rahmen der Fahrzeugversicherung
PrämieLight Plus
AutoCredit
mit RSV*Plus
inkl. Arbeitslosigkeits-Versicherung
oder Leasing
mit LRV** Plus
inkl. Arbeitslosigkeits-
Versicherung
Kfz-Versicherung
Sondertarif mit Beitragskonstanz auch im Schadensfall.
Keine Einschränkungen in der Fahrzeugnutzung.
  • AutoPlus: Fahrzeughaftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung und Schutzbriefleistungen
  • Kfz-Vollkaskoversicherung mit 300,- Euro Selbstbeteiligung
  • Kfz-Teilkaskoversicherung mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
  • Abdeckung des GAP-Risikos
  • AuslandSchadenschutz
AnschlussGarantieversicherung
Weit reichender Schutz für nahezu alle mechanischen und elektrischen Teile über die Herstellergarantie hinaus. Die Abrechnung erfolgt über eine faire Selbstbeteiligungsregelung.
* Restschuldversicherung
** Leasingratenversicherung

Gibt es einfachere Wege sorgenfrei und mobil zu sein? Für Fragen oder die Errechnung eines persönlichen Angebots steht Ihnen Ihr Volkswagen Partner jederzeit zur Verfügung.

 
Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch bei uns vorbei.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
 
 
 
 Produktbeschreibung Garantieverlängerung
 
Finanzierungs - und Barkunden:
 
 
 
 
Zielgruppe
  • Die Garantieverlängerung der Volkswagen Versicherung AG kann von Finanzierungs- sowie Barkunden (jeweils private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie Großkunden) abgeschlossen werden. Sonderabnehmer sind teilweise ausgeschlossen (siehe auch „Nicht versicherbare Risiken“).

Versicherungsumfang

  • Die Leistungen der Garantieverlängerung für Neufahrzeuge bis zu einem Alter von
    24 Monaten entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie.
  • keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
  • maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 km
  • In den weiteren Vertragsverlängerungen gelten die umfangreichen Leistungen der Funktionsgarantie, in der nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile abgesichert sind.

Erstmaliger Versicherungsabschluss

  • Der erstmalige Abschluss der Garantieverlängerung für Neuwagen ist bis zu einem Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich.
  • Wird die Garantieverlängerung nicht zeitgleich mit der Auslieferung des Fahrzeugs beantragt, ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle nachzuweisen.

Vertragsdauer / Verlängerung / Kündigung

  • Die Garantie beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten Gewährleistung.
  • Zeitraum der Garantie wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
  • Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr im Umfang der Funktionsgarantie, wenn dieser nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Versicherungsbeitrag

  • Die Beiträge der Garantieverlängerung staffeln sich nach Garantieverlängerungsdauer,
    Fahrzeugmodell, kw-Leistung und Fahrleistung.
  • Bei Abschluss direkt bei Neuwagenkauf 15 % Frühbucherrabatt auf den Einmalbeitrag
  • Im Rahmen von Vorteilspaketen (wie PrämieLight Plus und KaskoPlus): monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag

Wartungsnachweis / Leistungsvoraussetzung / Selbstbehalt

  • Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieverlängerung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
  • Innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit und der vereinbarten Gesamtfahrleistung
    (maximal 200.000 km) werden die Lohn- und Materialkosten zu 100 % bezahlt.
  • In den weiteren Vertragsverlängerungen fällt ab einer Fahrleistung von 100.000 km eine fixe Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro an. Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über 10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro je Versicherungsjahr limitiert.

Nicht versicherbare Risiken

  • Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer
    – zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden.
    – als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden.
    – auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.
    – durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine erhöhte Motorleistung
    oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chip Tuning).
    sowie
    – Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen.
    – Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten.

Argumente, die überzeugen

  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie – mit deren vollem Leistungsumfang
  • bei Vorteilspaketen (wie PrämieLight Plus und KaskoPlus): bequeme monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag
  • 15 % Frühbucherrabatt bei Einmalprämie
  • Nicht nur Neuwagenkunden, auch Fahrzeugbesitzer können sich gegen unerwartete Reparaturen absichern (maximal bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten).
  • Bessere Verkaufschancen, da die Garantieverlängerung auf den neuen Halter übergeht
    (nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)
  • attraktive Beiträge je nach Eintrittszeitpunkt, Fahrzeugmodell, kW-Leistung und vereinbarter Fahrleistung

Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Bedingungen für die Garantieverlängerung der Volkswagen Versicherung AG.

 
 
 
 Produktbeschreibung Garantieverlängerung
 
Leasingkunden:
 
 
 
 
Zielgruppe
  • Die Garantieverlängerung der Volkswagen Leasing kann als zusätzliche Dienstleistung
    bei allen Volkswagen Leasingverträgen für Privatkunden, gewerbliche Einzelabnehmer
    und Großkunden abgeschlossen werden. Sonderabnehmer sind zum Teil ausgeschlossen
    (siehe auch „Nicht versicherbare Risiken“).

Versicherungsumfang

  • Die Leistungen der Garantieverlängerung für Neufahrzeuge – bis zu einem Alter von 24 Monaten – entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie
  • keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
  • maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 km

Erstmaliger Versicherungsabschluss

  • Der erstmalige Abschluss der Garantieverlängerung für Neuwagen ist bis zu einem Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich.
  • Wird die Garantieverlängerung nicht zeitgleich mit der Auslieferung des Fahrzeugs beantragt, ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle nachzuweisen.

Vertragsdauer

  • Die Garantieverlängerung kann für Laufzeiten von 30 bis 60 Monaten abgeschlossen werden. Sie beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten Gewährleistung.
  • Die Laufzeiten der Garantieverlängerung sind abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrages. Die Garantie endet mit dessen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unabhängig davon entfällt der Leistungsanspruch bei einer Überschreitung der maximalen Fahrleistung von 200.000 km.

Monatliche Beiträge

  • Die monatlichen Beiträge der Garantieverlängerung staffeln sich nach Fahrzeugmodell,
    jährlicher Fahrleistung und Dauer des Leasingvertrages.

Wartungsnachweis / Leistungsvoraussetzung

  • Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieverlängerung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.

Nicht versicherbare Risiken

  • Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer
    – zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden.
    – als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden.
    – auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.
    – durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine erhöhte Motorleistung
    oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chip Tuning).
    sowie
    – Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen.
    – Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten.

Argumente, die überzeugen

  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie – mit deren vollem Leistungsumfang
  • Planungssicherheit zum kleinen Preis
  • Beitragskonstanz während der Vertragslaufzeit (monatliche Flatrate)
  • Auch bei laufendem Leasingvertrag ist eine Absicherung gegen unerwartete Reparaturkosten möglich (maximal bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten).
  • Die Umsatzsteuer kann bei gewerblichen Kunden als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
  • attraktive Beiträge je nach Fahrzeugmodell, jährlicher Fahrleistung und Dauer des Leasingvertrages

Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Bedingungen für die Garantieverlängerung der Volkswagen Leasing GmbH.